Recht und Moral.
Mediale Konstellationen gesellschaftlicher Selbstverständigung über ‚Verbrechen‘ vom 17. bis zum 21. Jahrhundert.
Interdisziplinäre Tagung am Institut für Neuere Deutsche Literatur und Medien der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
19. bis 22. Oktober 2011
Ort: Internationales Begegnungszentrum (IBZ), Kiellinie 5
Die Tagung entfaltet die Thematik im historischen Längsschnitt und vertieft zugleich diskurs- und mediengeschichtliche Konstellationen exemplarisch, von denen die Diskussionen in den sechs Sektionen der Tagung ausgehen werden. Vor dem Hintergrund diskurs- und mediengeschichtlicher Phasenbildung vom 17. bis zum 21. Jahrhundert will die Tagung insbesondere die medien- und öffentlichkeitsgeschichtlichen, literatur- und genregeschichtlichen, rechts- und justiz-geschichtlichen Ungleichzeitigkeiten herausarbeiten.
Diskursgeschichtlich gehen wir von zwei Makroperioden aus, nämlich von einer Phase zwischen 1650 bis 1700/1750, in der sich ‚Recht‘ positiviert, ‚Moral‘ von religiösen Fundierungen löst und nach und nach universalisiert und autonomisiert wird. Die Kongruenz von ‚Recht‘ und ‚Moral‘ wird angestrebt, aber bereits problematisiert. Dieser Periode folgt ab 1750/1800 eine bis heute anhaltende Phase, in der ‚Recht’ und ‚Moral‘ explizit und in allen Varianten der Moralisierung von ‚Recht‘ und der ‚Verrechtlichung‘ von ‚Moral‘ konkurrieren. Nach einem aufklärerischen anthropologisierenden Vorlauf kommt in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts darüber hinaus die Unterscheidungssemantik von ‚Gesundheit/Krankheit‘ verstärkt ins diskursive Spiel. Damit verändert sich das Verhältnis von ‚Recht‘ und ‚Moral‘ insofern erneut, als sich das Rechtssystem moralischer Kodierungen und moralisierender Argumente bedient, um den pathologisierenden, später biologisierenden Geltungsanpruch psychiatrischer und medizinischer Verbrechensdeutung zu begrenzen. Die Konkurrenz von Recht und Moral, später auch von Recht, Moral und Medizin verdichtet sich konfliktreich in Phasen der Krisenwahrnehmung um 1800 und während der ‚Weimarer Republik‘.
Mediengeschichtlich können vier Entwicklungsschübe unterschieden werden, deren Ergebnisse einander teils ablösen, teils aber auch koexistieren, nämlich erstens eine frühneuzeitlich printmediale, noch stark von Bildmedien geprägte Periode, zweitens ab etwa 1750 der Zeitraum eines sich autonomisierenden Literatursystems, dessen Ausdifferenzierung mit der Genese neuer Textsorten einhergeht, die u.a. auf die Verfachlichung des Rechts (Fallgeschichten) und im 19. Jahrhundert auf neue Öffentlichkeitsformen der Strafjustiz (Gerichtsberichterstattung, Massenpresse: Familienzeitschriften) reagieren. Die nachhaltige Formierung des Genres ‚Kriminalliteratur‘ im 19. Jahrhundert ist ebenfalls dieser Phase zuzuordnen. Zwischen 1850 und 1900 setzt drittens eine bis spätestens zur Einführung des ‚Dualen Systems‘ 1984 reichende Periode der sukzessiven und begleitenden Re-Visualisierung (Photographie; ab 1900 Film, ab 1960 zunehmende Verbreitung des Fernsehens) ein. Die Konkurrenz der Deutungsmuster von ‚Verbrechen‘ trifft also zusehends auch auf Medienkonkurrenz, was insbesondere im 20. Jahrhundert der Etablierung von ‚Verbrechen‘ selbst als ‚Erfolgsmedium‘ Vorschub leistet, das die Thematisierung rechtlicher und moralischer Deutungsmuster überhaupt erst ermöglicht. Eine vierte Phase nehmen wir für den Zeitraum seit der Einführung des ‚Dualen Systems‘ und v.a. seit dem Aufschwung der elektronischen audio-visuellen Medien an. Beides führt zu einer massiven kommunikativen Generalisierung von ‚Verbrechen‘.
Da die Beziehung von ‚Recht‘ und ‚Moral‘ aus derart langfristiger diachronischer Perspektive bislang noch kaum verhandelt worden ist, bietet die Tagung die Möglichkeit, den Konstanten und historischen Transformationen im Verhältnis von ‚Recht‘ und ‚Moral‘ anhand konkreter Fallstudien nachzugehen und fächerübergreifend neue Forschungsperspektiven zu diskutieren.

Die Tagung Recht und Moral wird gefördert von der VolkswagenStifung.
